[Auszug aus der Ruderordnung des RVE]
Ab 2015 gilt eine Rettungswestenpflicht für Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und eine Rettungswestenempfehlung für alle! Jeder aktive Ruderer soll sich eine entsprechende Weste besorgen.
Der Verein wird hierbei beraten und einige Westen, beispielsweise für Schnupperkursteilnehmer, bereithalten. Zum Begriff: Rettungswesten sind solche, die angelegt und benutzt werden können, bevor eine kritische Situation entstanden ist.
Nachstehend abgebildete Links des Deutschen Ruderverband e.V. dienen der Orientierung bzw. geben eine Kaufempfehlung zum Thema Rettungswesten.
http://www.rudern.de/bootsobleute-steuerleute/rettungsmittel/
http://www.rudern.de/uploads/media/rettungswesten-im-test.pdf